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HERZLICH WILLKOMMEN BEIM ARBEITSGERICHT CELLE

Herzlich willkommen beim Arbeitsgericht Celle!

Ich begrüße Sie auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts Celle. Unser Anliegen ist es, Ihnen die Informationen über unser Gericht zu geben, die Sie für einen leichten Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit benötigen.

Gerne laden wir Sie dazu ein, sich einmal selbst ein Bild über das Geschehen am Arbeitsgericht Celle zu machen. Jederzeit können Sie bei einer der – in aller Regel – für die Öffentlichkeit zugänglichen Verhandlungen teilnehmen. Hier wird es um im Arbeitsleben wurzelnde Konflikte gehen. Genaueres erfahren Sie in den §§ 2, 2a, 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG). Diese Vorschriften enthalten Regelungen zu der Frage, über welche Streitigkeiten die Arbeitsgerichte zu befinden haben.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen und die damit einhergehende Transparenz ist eines der wichtigen Grundprinzipien unseres Rechtsstaats.

Vielleicht haben Sie auch selbst einen Fall beim Arbeitsgericht und möchten vorab einmal die Atmosphäre einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung erspüren. Dann rufen Sie gerne an und erkundigen sich über die Lage der Sitzungstage.

Möchten Sie selbst eine Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, wenden Sie sich gerne an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Celle. Hier unterstützen wir Sie bei der Erhebung Ihrer Klage, dürfen Sie jedoch wegen gesetzlicher Regelungen nicht rechtlich beraten. Für die Erhebung einer Klage hält das Arbeitsgericht auch Formulare vor, die Sie im Bereich der Rechtsantragsstelle finden, und auch beim Niedersächsischen Landesjustizportal herunterladen können.

Informieren Sie sich gerne weiter auf unserer Homepage oder rufen Sie uns einfach an! Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Sollten Sie Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel etc. elektronisch übermitteln wollen, beachten Sie bitte, dass die auf unserer Homepage genannte Email-Adresse dazu nicht geeignet ist. Bitte benutzen Sie hierfür den Postweg oder das Telefax, den elektronischen Rechtsverkehr oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Rechtsantragsstelle im Arbeitsgericht Celle, um dort unmittelbar Ihr Anliegen zu Protokoll zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Rönnau

Direktorin des Arbeitsgerichts Celle


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