Barrierefreiheit
Das Arbeitsgericht ist frei von Schwellen und Stufen zugänglich. Zu den Öffnungszeigen kann über die gut zu erreichende Türklingel ein Mitarbeiter angefordert werden, der die Eingangstür öffnet.
Ein Aufzug befindet sich links der Eingangstür. Mit diesem gelangt man problemlos in das Arbeitsgericht.
Direkt vor dem Arbeitsgericht befinden sich zwei Behinderten-Parkplätze.
Ein Behinderten WC ist im Arbeitsgericht vorhanden. Einen Schlüssel hierfür ist nicht erforderlich. Am WC befindet sich ein Notruf-Seil. Beim Betätigen des Notrufs erscheint in kürzester Zeit eine Hilfsperson.
Über das Landesjustizportal finden Sie weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit .
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.10.2024