Artikel-Informationen
erstellt am:
05.05.2023
Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen der Justiz voran. Das Arbeitsgericht Celle arbeitet − wie auch alle anderen Gerichte in Niedersachsen − bereits seit vielen Jahren in vielen Bereichen digital. Nun geht es einen Schritt weiter. Am 16. Juni 2023 wird das Arbeitsgericht Celle auf die Softwareanwendung e²A umgestellt. Damit wird die vollständige elektronische Aktenführung und –bearbeitung möglich sein. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits seit Monaten auf Hochtouren. So sind die Arbeitsplätze und der Sitzungssaal auf die neuen Anforderungen ausgerichtet worden und die Beschäftigten des Arbeitsgerichts haben an zahlreichen Schulungen und Organisationsbesprechungen teilgenommen, um für die elektronische Zukunft bestens gewappnet zu sein.
In der Zeit vom 12. bis zum 16. Juni 2023 (24. KW) werden weitere intensive Schulungen in der Softwareanwendung und Umstellungsarbeiten auf e²A durchgeführt werden. Diese Situation macht es leider unerlässlich, dass bereits in der Woche davor und in den zwei Wochen danach erhebliche Einschränkungen im Betriebsablauf entstehen werden. Der Sitzungsbetrieb findet nur sehr eingeschränkt und in der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Celle in den KW 24 bis 26 überhaupt nicht statt.
Am 16.06.2023 wird die Aktenbearbeitung endgültig auf die Softwareanwendung e²A umgestellt. Die zu dem Zeitpunkt bereits laufenden Verfahren werden hybrid, d.h. in Papier und zusätzlich elektronisch bearbeitet. Ab dem 19.06.2023 werden schließlich alle beim Arbeitsgericht Celle neu eingehenden Verfahren verbindlich ausschließlich in elektronischer Form geführt und bearbeitet werden.
Die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts in der Schulungs- und Umstellungswoche (12. bis 16.06.2023) ist über das Arbeitsgericht Braunschweig, das in dieser Zeit dankenswerterweise Unterstützung leistet, unter der Telefonnummer 0531/23850-0 sichergestellt. Um die zeitnahe Bearbeitung von Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen in dem vorgenannten Zeitraum zu ermöglichen, wird empfohlen, diese rechtzeitig telefonisch anzukündigen. Termine für die Rechtsantragstelle können in dieser Zeit ebenfalls nur nach vorheriger telefonischer Ankündigung vergeben werden.
Der Eingang im elektronische Rechtsverkehr und der Posteingang sind von den anstehenden Schulungsmaßnahmen nicht betroffen. Die Übermittlung von Schriftsätzen und Anträgen sowie die Beantwortung von Anfragen der Parteien und Beteiligten wird sich jedoch aus den dargestellten Gründen verzögern.
Die Beschäftigten des Arbeitsgerichts Celle danken Ihnen für Ihr Verständnis!
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erstellt am:
05.05.2023