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Hinweise zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona Virus

Allen Personen, die Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt. Sollten Sie in einem solchen Fall zu einem Termin, ggf. auch als Vertreter, geladen sein, informieren Sie bitte unverzüglich das Gericht.

Sollte Ihnen aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) eine Teilnahme an einem Verhandlungstermin nicht möglich sein, müssten Sie einen Antrag auf Verlegung mit entsprechender Begründung stellen.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In einzelnen Verhandlungen kann der Vorsitzende jedoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – auch einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP 2 – anordnen. Es wird deshalb empfohlen, eine solche Maske mit sich zu führen. Ein ärztliches Attest über eine Maskenbefreiung muss eine aussagekräftige Diagnose enthalten und beinhalten, in welchem Umfang bei welcher körperlichen Belastung und bei welcher zeitlichen Dauer das Tragen einer Maske unzumutbar oder unmöglich ist.

Parteien, Prozessbevollmächtigte und Besucher sind verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten, insbesondere ist auf eine gründliche Handhygiene, die Einhaltung der Husten- und Niesetikette sowie auf die Einhaltung der Abstandsregelung zu achten. Handdesinfektionsmittel befinden sich in den Sanitärräumen und rechts neben der Tür zum Sitzungssaal. Die Gebäudetür und die Tür zum Arbeitsgericht (Hochparterre) sind aus Glas, so dass Sie einen Begegnungsverkehr vermeiden können. Für das Betreten des Sitzungssaals nehmen Sie bitte die Tür, auf die Sie nach dem Passieren der Tür zum Arbeitsgericht direkt zugehen. Für das Verlassen des Sitzungssaals nehmen Sie bitte die Tür hinten links neben dem Richtertisch. Darüber hinaus sind weitere Vorkehrungen durch eine bestimmte Sitzanordnung im Verhandlungssaal getroffen worden. Es besteht ein ausreichender Abstand zwischen der Partei und der/dem Prozessbevollmächtigten einerseits und den Parteien zum Richtertisch andererseits. Die Sicherheit während der Verhandlungen wird durch großzügiges Lüften gewährleistet.

Da das Arbeitsgericht Celle nur über einen Sitzungssaal verfügt und sich im Gebäude keine weiteren Gerichte befinden, sind im Sitzungsbetrieb keine größeren Menschenansammlungen zu erwarten, zumal eine zeitlich zu enge Abfolge der einzelnen Verfahren bei der Terminierung vermieden wird.

Durch ein pünktliches Erscheinen tragen Sie ebenfalls dazu bei, dass es nicht zu Wartestaus kommt. Um solche Wartestaus zu vermeiden, wird vom Vorsitzenden auf Einhaltung der geplanten Terminsdauer geachtet, so dass ggf. auch einmal ein Termin vor abschließender Erörterung der Sache beendet werden muss.

Wir danken für Ihr Verständnis.


Eingeschränkte Erreichbarkeit unserer Rechtsantragstellen

Um die Arbeitsfähigkeit der Gerichte in Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen, versuchen wir den Kontakt mit Rechtssuchenden auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten Sie daher, Ihre Eingaben schriftlich an uns zu richten.

Unter dem folgenden Link finden Sie hierzu Formulare:

Formulare und Merkblätter der nds. Arbeitsgerichtsbarkeit


Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen die folgenden Telefonnummern zur Verfügung:


ArbG Braunschweig Tel. 0531 238500

ArbG Celle Tel. 05141 9246-0

ArbG Emden Tel. 04921 951-700

ArbG Göttingen Tel. 0551 4030

ArbG Hameln Tel. 05151 796-600

ArbG Hannover Tel. 0511 89750-0

ArbG Hildesheim Tel. 05121 304507

ArbG Lingen Tel. 0591 91214-0

ArbG Lüneburg Tel. 04131 8545540

ArbG Nienburg Tel. 05021 6075-400

ArbG Oldenburg Tel. 0441 2206500

ArbG Osnabrück Tel. 0541 314563 oder 314564

ArbG Stade Tel. 04141 107-0

ArbG Verden Tel. 04231 28310

ArbG Wilhelmshaven Tel. 04421 7580-400

Die Rechtsantragstellen werden vor Ort ebenfalls die hier angebotenen Formulare vorhalten. Sie können diese auch dort ausfüllen und abgeben. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Sie im Gericht bei Unterstützungsanfragen zunächst auf die oben angegebenen Telefonnummer verwiesen werden.

Nur wenn alle diese Wege Ihnen keine Klarheit verschaffen, wäre ein persönlicher Kontakt möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


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